Vorsorge – Wir bringen alle notwendigen Punkte für Sie zusammen!

„Darum sollte ich mich mal kümmern“, sagen viele, wenn es um die rechtliche Vorsorge geht, und schieben das ungeliebte Thema vor sich her.
Wir möchten Sie ermutigen, die Sache anzugehen.
Schaffen Sie Sicherheit für den Ernstfall!

Je nach Alter, Lebens- und Vermögenslage besteht unterschiedlicher Regelungsbedarf beim Thema Vorsorge.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sterbegeldversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung– welche Verfügung oder Versicherung leistet was?

Paare im Rentenalter mit erwachsenen Kindern

Patientenverfügung: notwendig, damit die eigenen Wünsche und Vorstellungen zur Geltung kommen
Vorsorgevollmacht: ein Muss, denn Verheiratete bzw. eingetragene Partner vertreten sich nicht automatisch gegenseitig
Betreuungsverfügung: ratsam als zusätzliche Absicherung
Testament: sinnvoll, um den Partner und Kinder umfassend abzusichern
Pflegeversicherung: notwendig, um sich vor finanziellen Lücken in der Versorgung zu schützen
Sterbegeldversicherung: notwendig, um die Hinterbliebenen vor hohen finanziellen Kosten zu schützen
Unfallversicherung: sinnvoll, da mit zunehmendem Alter das Risiko für Verletzungen und Unfälle steigt

Ältere Alleinstehende

Patientenverfügung: notwendig, damit die eigenen Wünsche und Vorstellungen zur Geltung kommen
Vorsorgevollmacht: ein Muss für alle, die einer nahestehenden Person (z. B. gute Freunde, Geschwister
etc.) uneingeschränkt vertrauen können und nein, wenn keine Vertrauensperson vorhanden ist
Betreuungsverfügung: ratsam, dient der zusätzlichen Absicherung, denn andernfalls bestimmt das Gericht einen Betreuer
Testament: notwendig, falls andere Erben als Eltern bzw. Geschwister oder andere Verwandte gewünscht sind Pflegeversicherung: notwendig, um sich vor finanziellen Lücken in der Versorgung zu schützen
Sterbegeldversicherung: ratsam, um die Hinterbliebenen vor hohen finanziellen Kosten zu schützen
Unfallversicherung: sinnvoll, da mit zunehmendem Alter das Risiko für Verletzungen und Unfälle steigt

FAQ - Vorsorge-Verfügungen & Versicherungen

Mit einer Patientenverfügung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie selbst dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, medizinischen Maßnahmen zuzustimmen oder sie abzulehnen. In einer Patientenverfügung regeln Sie, welche lebenserhaltenden Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht. Ärzte müssen sich an Ihren Wunsch halten.

Wichtig ist, dass Sie eine Patientenverfügung so konkret wie möglich formuliert ist.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine besondere Art der Vollmacht. In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine andere Person benennen, die alle Aufgaben für Sie erledigen und rechtsverbindliche Erklärungen, für Sie abgeben darf, wenn Sie das selbst nicht mehr können.

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, ist eine Betreuungsverfügung nicht zwingend notwendig, aber ratsam. Sie dient Ihrer zusätzlichen Sicherheit.

Grund: Sollte der oder die von Ihnen in der Vorsorgevollmacht benannte Bevollmächtigte das Amt nicht ausüben können, stehen Sie ohne Bevollmächtigten da.

Die Folge: Das Gericht wird eingeschaltet. Es bestimmt einen Betreuer für Sie. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen das Gericht in einem solchen Fall als Ihren Betreuer einschalten soll.

Damit Sie selbst entscheiden, wer Ihre Erben sind. Wenn Sie kein Testament haben, greift die gesetzliche Erbfolge.
Sie führt oftmals dazu, dass mehrere Erben mit unterschiedlichen Quoten erben und alle zusammen eine Erbengemeinschaft bilden. Um Streitigkeiten zu verhindern, sollten Sie auch das Thema Nachlassplanung Gedanken machen.

Pflege ist teuer - ambulant zu Hause, wie auch im Pflegeheim.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Grundversicherung. Die Leistungen reichen meist nicht aus, um alle Pflegekosten zu decken. Wer mehr Leistungen haben möchte, als die gesetzliche Pflegekasse erbringt, kann freiwillig eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Eine private Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, weil Sie damit Versorgungslücken schließen, ohne Ihr eigenes Vermögen aufwenden oder Angehörige finanziell belasten zu müssen.

Wer für den Ernstfall vorsorgen möchte, muss sich nicht nur rechtzeitig über sein Testament, Vollmachten und Verfügungen Gedanken machen, sondern stellt sich auch die Frage, ob zur Finanzierung der Bestattungskosten eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist.
Mit einer Sterbegeldversicherung soll im Vorfeld sichergestellt werden, dass im Todesfall eine bestimmte Geldsumme zeitnah und noch vor der Testamentseröffnung zur Begleichung der eigenen Beerdigungskosten zur Verfügung steht, um z. B. Angehörigen die finanzielle Belastung der Begräbniskosten zu ersparen.

Das Risiko steigt im Alter einen Unfall zu erleiden und damit auch das Risiko, auf Pflege angewiesen zu sein. Eine Unfallversicherung für Senioren ist auf die Bedürfnisse von älteren Menschen zugeschnitten. Sie ist eine Kombination aus Hilfe- und Geldleistungen, wobei die Hilfeleistungen im Vordergrund stehen. Die meisten Verletzungen durch Unfälle heilen aus, eine dauerhafte Invalidität bleibt nicht zurück. Oft sind Senioren nach einem Unfall nicht in der Lage, ohne fremde Hilfe den Alltag zu bewältigen.

Unsere Leistungen für Sie im einzelnen:

Medi • Care • Mobil

Im Defdahl 10 E
44141 Dortmund

Telefon: +49 231 / 99 76 78 40
Telefax: +49 231 / 99 76 78 49
E-Mail: info@medicare-mobil.de

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Service -
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Gute Plege braucht viele engagierte Menschen.

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