Ambulante Pflege Dortmund - Der Mensch steht stets im Mittelpunkt unserer Arbeit. Uns prägt ein würdevolles Miteinander im Umgang, mit den uns anvertrauten Menschen. Wir achten Ihre Wünsche und Bedürfnisse und unterstützen Sie in Ihrer Selbstbestimmung. Wir begegnen unseren Kunden mit Ihren Gewohnheiten, kulturellen Anschauungen und religiösen Überzeugungen mit Offenheit und Toleranz. Wir stehen für Qualität, Zuverlässigkeit, Menschlichkeit und Wertschätzung. Unser Versprechen: Wir arbeiten ziel- und lösungsorientiert. Wir als Unternehmen richten uns auf die Bedürfnisse des Mitarbeiters aus, sowohl fachlich als auch menschlich. Unsere Mitarbeiter sind unsere wichtigste Ressource im Bereich. Mobiler Ambulanter Pflegedienst in Dortmund, ambulante Pflegedienste, 24 Stunden häusliche Pflege
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Ambulanter Pflegedienst Dortmund | Anbieter: Medi-Care-Mobil
Was ein Pflegedienst macht und wie man Leistungen richtig beantragt
Die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes
Oft brauchen Angehörige Unterstützung, wenn sie einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause behalten und nicht in ein Heim geben möchten. Dabei können sie Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst bekommen. Die Angehörigen und der Pflegebedürftige werden im Alltag unterstützt und bekommen Hilfe. So ist es oft möglich, weiterhin arbeiten zu gehen und trotzdem Pflege sowie Betreuung bestmöglich zu organisieren. Außerdem können Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Die Leistungen, die die ambulanten Pflegedienste erbringen, sind vielfältig:
Wenn der zu Pflegende mindestens Pflegegrad 2 hat, übernimmt die Pflegeversicherung mehrere Kosten als ambulante Pflegesachleistungen. Wenn man einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, zählen dazu körperbezogene Pflegemaßnahmen, aber auch Unterstützungen bei der Haushaltsführung sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Dabei gibt es pro Monat je nach Pflegegrad einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag.
Höhe der Pflegesachleistungen
Grad der Pflegebedürftigkeit | maximale Leistungen pro Monat |
Pflegegrad 1 | - |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1995 Euro |
Außerdem gibt es auch noch einen Entlastungsbetrag. Dieser beträgt bis zu 125 Euro pro Monat. Er kann dafür genutzt werden, die Unterstützung ambulanter Pflegedienste in Anspruch zu nehmen. Dabei gilt die Einschränkung, dass er bei den Pflegegraden 2 bis 5 nicht als Entgelt für körperbezogene Selbstversorgung angewandt werden darf, da dafür die oben genannten Sachleistungen genutzt werden sollen. Dazu zählt beispielsweise Hilfestellung beim Waschen des Körpers. Eine Ausnahme gibt es beim Pflegegrad 1: Dort werden auch Leistungen ambulanter Pflegedienste durch den Entlastungsbetrag abgedeckt, wenn sie für die Selbstversorgung genutzt werden.
Wie die Leistungen der häuslichen Pflege genau aussehen, können sich die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen selbst aussuchen und zusammenstellen. Der Pflegedienst ist dazu verpflichtet, sie mit einem Kostenvoranschlag über die voraussichtliche Summe ihrer beabsichtigten Leistungen zu informieren, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Das Gleiche gilt zeitnah, wenn es eine wesentliche Veränderung gibt. So können pflegebedürftige und Angehörige jederzeit nachvollziehen, wie die Pflege im Rahmen des individuellen Pflegearrangements gestaltet wird und was sie kosten wird.
Wichtig ist, dass der entsprechende Pflegedienst von den Pflegekassen zugelassen sein muss. Ansonsten können die Leistungen nicht über sie abgerechnet werden. Zugelassene Pflegedienste sind unter anderem in Leistungs- und Preisvergleichslisten verzeichnet. Diese stellen Pflegekassen oft ins Internet, schicken sie einem aber auch auf Anforderung kostenfrei zu.
Es kann sein, dass der für ambulante Pflegesachleistungen zur Verfügung stehende Betrag nicht oder nur zum Teil für ambulante Sachleistungen genutzt wird. In diesem Fall ist es möglich, den nicht genutzten Betrag für eine zusätzliche Kostenerstattung zu nutzen. Maximal 40 Prozent des entsprechenden ambulanten Sachleistungsbetrags können für Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote, die zur Unterstützung im Alltag vorgesehen sind, beantragt werden.
Um den passenden ambulanten Pflegedienst oder die richtige stationäre Pflegeeinrichtung / Pflegeimmobilien zu finden, kann man die Qualitätsprüfung der entsprechenden Einrichtung nutzen, die eingesehen werden kann. Transparenzberichte sind gesetzlich vorgeschrieben, die etwa im Internet oder im Pflegestützpunkt selbst zu finden sind. Pflegenoten gibt es zudem vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und vom Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (Prüfdienst der PKV).
Ambulante Pflegedienste erhalten für folgende drei Bereiche Teilnoten:
Als Voraussetzung gilt, dass Familienangehörige, Bekannte oder Freunde die pflegebedürftigen Versicherungsnehmer versorgen, wird die Pflegeversicherung einen Teil der monatlichen Kosten für Pflegehilfsmittel übernehmen.
Es sind Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind –diese können bis zu 40 Euro für pflegende Angehörige pro Monat über die Pflegeversicherung abrechnen werden.
Bei manchen Fällen können die Kosten für Pflegehilfsmittel auch bei der Betreuung in einem Pflegeheim oder im betreuten Wohnen übernommen werden.
Leistungen und FAQ im Überblick:
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Definition pflegebedürftig
Als pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes gelten Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen oder Behinderungen für eine Dauer von mindestens 6 Monaten einen erheblichen Hilfebedarf bei den gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens haben.
Diese Verrichtungen sind im Einzelnen:
Körperpflege:
Ernährung:
Mobilität:
Hauswirtschaftliche Versorgung:
So beantragen Sie Leistungen
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen gilt seit Januar 2000 die Regelung, dass der Pflegebedürftige in den letzen zehn Jahren vor Antragstellung mindestens fünf Jahre in der Pflegeversicherung versichert sein muss.
Der Pflegebedürftige oder ggf. sein gesetzlicher Vertreter muss einen Antrag bei der in der Krankenkasse eingerichteten Pflegekasse stellen.
Anschließend beauftragt die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK, bei privat Versicherten ist die Medicproof GmbH zuständig), welcher die Pflegebedürftigkeit prüft. Ein Gutachter des MDK macht einen Termin mit dem Pflegebedürftigen aus und bewertet den genauen Pflegebedarf. Eine Hilfe für den Gutachter ist ein „Pflegetagebuch“, das über einen längeren Zeitraum (z.B. 2 Wochen) geführt wird und präzise alle notwendigen Verrichtungen dokumentiert. Nach dem Besuch erstellt der Arzt des MDK ein Gutachten in dem der Zeitbedarf für die Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung festgelegt ist. Anhand dieses Gutachtens stuft die Krankenkasse den Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe ein und schickt den Bescheid an den Antragsteller.
Die Pflegestufe bestimmt die Höhe der Leistungen die der Pflegebedürftige erhält.
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind abhängig von der Pflegeform (Häusliche Pflege, Teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, stationäre Pflege) und von der Pflegestufe. Außerdem können noch Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel, zusätzliche Betreuungsleistungen und für die soziale Absicherung der Pflegeperson beantragt werden.
Hier finden Sie Informationen und Tipps was Sie bei der Auswahl eines Pflegedienstes bedenken sollten. Welche Kriterien sollte der Pflegedienst erfüllen und was ist beim Vertrag zu beachten?
Bei der großen Vielzahl von Anbietern im Bereich Pflege und Altenpflege ist es für Privatpersonen oftmals sehr schwer den richtigen Pflegedienst für die individuellen Ansprüche der zu pflegenden Person zu finden. Die folgende Liste soll Ihnen bei ihrer Entscheidungsfindung behilflich sein.
Bei Pflegediensten haben Sie in erster Linie die Wahl zwischen kirchlichen oder gemeinnützigen sowie den privaten Pflegediensten.
Nicht jeder Pflegedienst bietet jede Leistung zum selben Preis an. Lassen Sie sich ein Angebot, das speziell ihre Anforderungen abdeckt, erstellen und vergleichen Sie die Angebote. Auch die folgenden Punkte sollten in Ihre Entscheidung mit einfließen.
Wichtige Informationen die vorher geklärt werden sollten:
Versuchen Sie sich ein Bild über die Arbeitsqualität des Anbieters zu machen. Hierzu können Sie auch Freunde und Bekannte befragen die evtl. schon einmal mit dem Anbieter gearbeitet haben.
Weitere Merkmale können z.B. sein.
Die Leistungen, die Sie zuvor besprochen haben werden im Vertrag im Einzelnen aufgeführt.
Die Kündigungsfristen mit den gültigen Bestimmungen müssen im Vertrag aufgeführt sein. Die Kündigungsfrist liegt für Sie als Auftraggeber in der Regel bei 10 Tagen zum Monatsende, während der Pflegedienst eine Kündigungsfrist von 6 Wochen einzuhalten hat.
Die Kosten sind nach Leistung nachvollziehbar aufgeschlüsselt und nach der Kostenteilung zwischen Pflege/ Krankenkasse und den privaten Anteil aufgeteilt.
Der Vertrag endet zeitgleich mit dem Ableben des Pflegebedürftigen.