Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung kommt in aussichtsloser Krankheitssituation zur Anwendung, wenn ein Patient sich dauerhaft nicht mehr äußern kann und einwilligungsunfähig ist. Für diese Situation können Sie schriftlich festlegen, welche Behandlungen Sie wünschen und auf welche Sie verzichten. In der Patientenverfügung stehen die Anweisungen für Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit auf einer sicheren Rechtsgrundlage.
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Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht legen Sie schriftlich fest, wer für Sie Entscheidungen trifft. Sie bevollmächtigen eine Person Ihres Vertrauens, für Sie mit Ärzten zu sprechen, mit Behörden oder mit der Bank. Mit der Vorsorgevollmacht ist der Bevollmächtigte Ihr juristischer Vertreter. Je nach Alter und persönlicher Lebenssituation kommen unterschiedliche Personen als Bevollmächtigte infrage.
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Betreuungsverfügung
Wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können oder in eine Notsituation geraten, setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein. Das kann auch ein Ehepartner oder enger Verwandter sein, der als ehrenamtlicher Betreuer eingesetzt wird. Ist von den Angehörigen oder Bekannten niemand dafür geeignet, wird eine fremde Person beauftragt. In einer Betreuungsverfügung können Menschen festlegen, wen sie als Betreuer wünschen. Eine Betreuungsverfügung ist auch als Ergänzung zu einer Vorsorgevollmacht sinnvoll.
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Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung?
Die Entscheidung, ob Sie eine Vorsorgevollmacht und / oder eine Betreuungsverfügung erteilen, hängt davon ab, wie Ihre persönliche Lebenssituation aussieht und welche Vorstellungen und Wünsche Sie haben.
Alle Verfügungsmöglichkeiten auf einen Blick:
Testament
Zur optimalen Vorsorge gehört auch, sich beizeiten Gedanken über die Nachlassplanung zu machen. Wenn Erblasser keinen letzten Willen hinterlassen haben, greift die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder stehen an erster Stelle – unverheiratete und nicht eingetragene Partner gehen leer aus. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten im
Pflegefall.
Eine private Pflegezusatzversicherung ist sinnvoll, um die Versorgungslücke zu
schließen, ohne das eigene Vermögen aufzuwenden oder Angehörige finanziell
belasten zu müssen.
Die Lücke zwischen den gesetzlichen Leistungen und den tatsächlichen Kosten
beträgt oft mehrere Hundert Euro.
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Sterbegeldversicherung
Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie absichern, dass Sie ein würdevolles Begräbnis nach Ihren Wünschen und Vorstellungen erhalten – ganz unabhängig von
den finanziellen Mitteln der Angehörigen.
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist somit sinnvoll, wenn Sie ihre Angehörigen vor hohen finanziellen Verbindlichkeiten schützen wollen
Die Sterbeversicherung deckt die Kosten für:
- die Bestattung
- die Trauerfeier
- den Sarg
- die Grabanlage und Grabpflege
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Unfallversicherung
Mit dem Ruhestand haben Sie keine gesetzliche Unfallversicherung mehr. Um auch
im Ruhestand eine Absicherung gegen die Folgen eines Unfalls zu schaffen, ist eine
private Unfallversicherung für Senioren und Rentner sinnvoll. Dazu kommt, dass mit
zunehmendem Alter das Risiko für Verletzungen und Unfälle steigt.
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